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Stearyltartrat (E 483) ist ein Stoff, dessen Verwendung in bestimmten Lebensmitteln nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen ist.
Da keine geeigneten toxikologischen Daten zur Bestätigung der Sicherheit von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff vorliegen, kann das Aufführen…
Daher sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483) gestrichen.
Die Spezifikationen für Eisentartrat (E 534) sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, wenn der Stoff erstmals in die EU-Liste der…
Am 11. März 2020 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und wissenschaftlicher Daten betreffend den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.