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Am 11. März 2020 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Darin heißt es, dass in Bezug auf Stearyltartrat geeignete toxikologische Daten fehlen. Darüber hinaus fehlten geeignete Daten, die es ermöglichen könnten, Analogien zu Daten über andere Stoffe zu ziehen. Folglich konnte die Behörde nicht bestätigen, dass die Verwendung von Stearyltartrat als Lebensmittelzusatzstoff sicher ist, und kam zu dem Schluss, dass die akzeptierbare Tagesdosis für diesen Stoff nicht bestätigt werden kann.
Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und wissenschaftlicher Daten betreffend den…
Da keine geeigneten toxikologischen Daten zur Bestätigung der Sicherheit von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff vorliegen, kann das Aufführen…
Am 5. Mai 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Dodecylgallat (E 312) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Darin heißt es,…
Am 1. Oktober 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Octylgallat (E 311) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Darin heißt es,…
Am 15. März 2017 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Daher sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.