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Da keine geeigneten toxikologischen Daten zur Bestätigung der Sicherheit von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff vorliegen, kann das Aufführen des Stoffs in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe nicht mehr gerechtfertigt werden; somit sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollten entsprechend geändert werden.
Daher sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483) gestrichen.
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und wissenschaftlicher Daten betreffend den…
Stearyltartrat (E 483) ist ein Stoff, dessen Verwendung in bestimmten Lebensmitteln nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen ist.
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.