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2019 leitete die Kommission eine Bewertung der Leistung der sektorbezogenen Instrumente für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor seit ihrer Annahme im Zeitraum 2014–2015, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission , ein, um sie für den Zeitraum 2021–2027 zu ändern oder zu ersetzen. Die Ergebnisse dieser Bewertung haben gezeigt, dass die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 nach wie vor ein relevantes, effizientes und wirksames Instrument für die De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor ist.
Im Jahr 2019 leitete die Kommission eine Bewertung der Leistung der sektorbezogenen Instrumente für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor seit…
Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen und angesichts der Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation…
Die Verordnungen (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1407/2013 sollten daher geändert werden, damit Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung von…
Im Falle eines Unternehmens, das sowohl im Fischerei- und Aquakultursektor als auch in anderen Bereichen tätig ist oder andere Tätigkeiten ausübt, die unter die…
Wenn ein Unternehmen sowohl in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der…
Die Kommission hat den Begriff der Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV in zahlreichen Entscheidungen und Beschlüssen näher ausgeführt. Sie hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.