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Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen und angesichts der Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Interessenträger zur Überarbeitung der Instrumente für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor eingingen, wurde mit der Verordnung (EU) 2022/2514 der Kommission die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, damit die Kommission ihren Standpunkt zu dieser Angelegenheit abschließend festlegen konnte und sichergestellt wurde, dass die Mitgliedstaaten weiterhin kleine Beihilfebeträge im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 gewähren können.
Im Rahmen dieser Bewertung und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten zu dem Zeitpunkt bis zum Erlass der Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen…
Im Rahmen der in Erwägungsgrund (1) genannten Evaluierung und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Erlass der Verordnung (EU) 2021/1139 des…
Damit die Kommission ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit endgültig festlegen kann und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten weiter kleine…
Um Kontinuität und Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 mit dem für den Fischerei- und Aquakultursektor geltenden…
Am 29. April 2019 und am 2. Mai 2019 leitete die Kommission eine Überprüfung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014 bzw. (EU) Nr. 1388/2014 ein, um diese durch neue…
Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen am 11. März 2022 und am 9. September 2022 und angesichts der im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.