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Um Kontinuität und Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 mit dem für den Fischerei- und Aquakultursektor geltenden Rechtsrahmen, insbesondere der Verordnung (EU) 2022/2473 der Kommission , in Einklang zu bringen, ist es angezeigt, ihre Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern.
Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen und angesichts der Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation…
Im Rahmen dieser Bewertung und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten zu dem Zeitpunkt bis zum Erlass der Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen…
Um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für die Umsetzung der mit der vorliegenden Verordnung vorgenommenen Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu…
Damit die Kommission ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit endgültig festlegen kann und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten weiter kleine…
Im Rahmen der in Erwägungsgrund (1) genannten Evaluierung und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Erlass der Verordnung (EU) 2021/1139 des…
Folglich sollte die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) Nr. 1407/2013 und (EU) Nr. 651/2014 um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.