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Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung werden eingefroren.
Den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
Anhang I enthält eine Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Nigers bedrohen, verantwortlich sind, oder die unmittelbar oder mittelbar an solchen Handlungen oder Strategien beteiligt sind, diese unterstützen oder davon profitieren,
die die verfassungsmäßige Ordnung in Niger untergraben,
deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Niger untergraben — einschließlich diejenigen, die für die willkürliche Inhaftierung von demokratisch gewählten Staatsorganen Nigers verantwortlich sind —,
die in Niger an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt sind, die — je nach Fall — schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen,
die mit den unter den Buchstaben a bis d benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen verbunden sind.
den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Nigers bedrohen, verantwortlich sind, oder die unmittelbar…
die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Nigers bedrohen, verantwortlich sind, oder die unmittelbar…
Den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder…
den benannten, in den Anhängen IV und V aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 9 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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