Erwägungsgrund 2 32024R2642
Der genannte Beschluss (GASP) 2024/2643 sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter im Anhang des Beschlusses genannter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie das Verbot vor, diesen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Da diese Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.