Erwägungsgrund 14 32023R2418
Insbesondere sollten Anreize für gemeinsame Investitionen und die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern geschaffen werden, da solche Kooperationsmaßnahmen sicherstellen würden, dass die erforderlichen Veränderungen in der EDTIB in kooperativer Weise erfolgen, eine weitere Fragmentierung vermieden und die Interoperabilität verbessert wird.