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Die Kommission überwacht die Durchführung der Fazilität und bewertet die Verwirklichung der in Artikel 3 genannten Ziele. Die Überwachung der Durchführung wird unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf die im Rahmen der Fazilität durchgeführten Tätigkeiten ausgerichtet. Die in Artikel 13 Absatz 2 genannten Indikatoren sollen zur Überwachung der Fazilität durch die Kommission beitragen.
In der in Artikel 9 genannten Fazilitätsvereinbarung werden Regeln und Modalitäten für die Berichterstattung der Begünstigten an die Kommission für die Zwecke des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels festgelegt.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vor. Dieser jährliche Bericht befasst sich auch mit Synergieeffekten und der Komplementarität der Fazilität mit anderen Unionsprogrammen, insbesondere mit der Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1529 im Hinblick darauf, Doppelunterstützung und Doppelfinanzierungen zu verhindern. Der jährliche Bericht wird zweimal jährlich durch Darstellungen des Stands der Durchführung der Fazilität ergänzt.
Die Kommission legt dem in Artikel 31 genannten Ausschuss den in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten jährlichen Bericht vor.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vor.…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig einen Jahresbericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser…
Bis zum 31. Oktober jeden Kalenderjahres, beginnend mit 2022, gibt die Kommission einen Bericht über die Durchführung der Fazilität heraus. Dieser Bericht…
Die Kommission überwacht die Durchführung des Instruments und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht.…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht über die Durchführung der Fazilität vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.