Erwägungsgrund 15 32023R2418
Zu diesem Zweck sollte ein spezielles kurzfristiges Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Phase der Beschaffung von Verteidigungsgütern (im Folgenden „Instrument“) eingerichtet werden. Das Instrument sollte Anreize dafür schaffen, dass die Mitgliedstaaten Kooperationsmaßnahmen verfolgen und insbesondere bei Beschaffungsmaßnahmen zur Schließung der beschriebenen Lücken gemeinsam handeln und auf diese Weise die Interoperabilität erhöhen und die Kapazitäten ihrer Verteidigungsindustrie verbessern.