Art. 4 Abs. 2 32023R2419Verwendung des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion bei der Kennzeichnung von Heimtierfuttermittel
Bei vorverpacktem Heimtierfuttermittel, das die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a genannten Bedingungen erfüllt, muss das Logo der Europäischen Union für…
Erwägungsgrund 7 32023R2419Die Information, dass die Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion eingehalten werden, sollte dadurch übermittelt werden, dass die…
Erwägungsgrund 8 32023R2419Um die Weiterentwicklung des Heimtierfuttermittelsektors zu fördern, sollten spezifische Bestimmungen über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem…
Erwägungsgrund 9 32023R2419Auch nach dem 1. Januar 2022 haben die Unternehmer Heimtierfuttermittel gemäß einzelstaatlichen Vorschriften oder privaten Standards gekennzeichnet, da…
Art. 5 32023R2419Übergangsmaßnahmen
Ökologisches/biologisches Heimtierfuttermittel, das zwischen dem 1. Januar 2022 und 30. Oktober 2023 gemäß den einzelstaatlichen Vorschriften oder, falls diese…