Erwägungsgrund 5 32023R2419
Im Interesse der Verbraucherinformation, der Einheitlichkeit und der Transparenz auf dem Markt und zur Förderung der Verwendung ökologischer/biologischer Zutaten sollte es auch möglich sein, in der Verkehrsbezeichnung und im Verzeichnis der Zutaten von Heimtierfuttermittel unter bestimmten Bedingungen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug zu nehmen. Die Kennzeichnungsvorschriften für ökologisches/biologisches Heimtierfuttermittel auf Unionsebene sollten daher denen für ökologische/biologische Lebensmittel entsprechen, da beide Erzeugniskategorien hauptsächlich im Einzelhandel an Endverbraucher verkauft werden.