Erwägungsgrund 7 32023R2482
Um der Absicht zu entsprechen, die der Gesetzgeber mit der Anwendung der Zulassungsanforderungen für die Verwendung von DEHP in Medizinprodukten verfolgte, ist es ausnahmsweise angebracht, den Antragsschluss und den Ablauftermin für solche Verwendungen zu verschieben und sie erneut an die in den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 festgelegten Übergangsfristen anzupassen.