Erwägungsgrund 1 32023R2506
Am 10. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik angenommen, um bestimmte im Beschluss 2013/798/GASP des Rates vorgesehene Maßnahmen umzusetzen.