Erwägungsgrund 1 32023R2607VERORDNUNG (EU) 2023/2607 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2472 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission enthält technische Fehler, die sich auf den Inhalt der einschlägigen Bestimmungen der genannten Verordnung…
Art. 1 32023R2603Die Verordnung (EU) 2022/2473 wird wie folgt berichtigt:
Erwägungsgrund 1 32016R0912VERORDNUNG (EU) 2016/912 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2016 zur Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2014 der Kommission enthält einen Fehler, da Artikel 7 versehentlich in die Verordnung aufgenommen wurde, darin aber nicht…
Erwägungsgrund 3 32023R2603Die Verordnung (EU) 2022/2473 sollte daher entsprechend berichtigt werden —
Erwägungsgrund 3 32024R2929VERORDNUNG (EU) 2024/2929 DER KOMMISSION vom 27. November 2024 zur Berichtigung der französischen Sprachfassung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Konzentrationen bestimmter Stoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Fehler gehen auf zwei Rechtsakte der Kommission, die Verordnung (EU) 2019/957 und die Verordnung (EU) 2021/1297 , zurück. Daher erlässt die Kommission auf…
Erwägungsgrund 3 32023R2607VERORDNUNG (EU) 2023/2607 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2472 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2472 sollte daher entsprechend berichtigt werden. —