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Der Übergang zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, energie- und ressourcenschonenden, kreislauforientierten und fairen Wirtschaft spielt eine Schlüsselrolle dabei, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Unionswirtschaft und das Wohl ihrer Menschen zu sichern. Am 5. Oktober 2016 hat die Union dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris zugestimmt. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris enthält das Ziel, die globale Reaktion auf die Bedrohung durch Klimaänderungen zu verstärken, indem unter anderem die Finanzmittelflüsse mit einer gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang gebracht werden. Das Ziel der Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, steht mit diesem Ziel im Einklang.
Der Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung ist für…
Am 5. Oktober 2016 wurde das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris von der Union…
Das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von…
Der Klimawandel stellt eine existenzielle Bedrohung dar, die eine ehrgeizigere Zielsetzung und verstärkte Klimaschutzmaßnahmen durch die Union und die…
In dem im Zuge des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vereinbarten Klimaschutzübereinkommen von Paris (im Folgenden das…
Am 5. Oktober 2016 ratifizierte die Union das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.