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Das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“), das die Union am 5. Oktober 2016 billigte und das am 4. November 2016 in Kraft getreten ist, gibt das Ziel vor, entschlossener gegen Klimaänderungen vorzugehen, indem unter anderem, die Finanzmittelflüsse auf den Weg hin zu einer an Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung gebracht werden.
Der Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung ist für…
Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Verpflichtungen der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im…
Am 5. Oktober 2016 wurde das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris von der Union…
Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Beiträge der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)…
Das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft in der Union bis 2030 (im Vergleich zu 1990) um mindestens 40 % zu reduzieren, wurde…
Die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) fand vom 30. November bis zum 12. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.