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Die Organe und Einrichtungen der Union sollten bei der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen die Unionsstandards einhalten, einschließlich der in der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Standards. Das Europäische Parlament und der Rat regen zur Anwendung des Standards für europäische grüne Anleihen bei der Emission von Anleihen mit zweckgebundener Erlösverwendung an, deren Ziel in ökologischer Nachhaltigkeit besteht. Als weltweit führender Emittent grüner Anleihen arbeitet die Europäische Investitionsbank nach wie vor darauf hin, ihr Programm für grüne Anleihen schrittweise am Standard für europäische grüne Anleihen auszurichten.
In ihrer Mitteilung „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa — Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal“ vom 14. Januar 2020 fasste die…
Für Anleihen von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen und öffentlichen Emittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für diese Anleihen…
Da als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen häufig von öffentlichen Emittenten aus der Union oder aus Drittstaaten begeben werden, sollte auch diesen…
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 und um den Anlegern eindeutige, quantitative, detaillierte und einheitliche Definitionen an die Hand zu geben, sollten bei…
Nach der Verordnung (EU) 2020/852 müssen die Union und die Mitgliedstaaten anhand der Taxonomieanforderungen bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als eine…
Europäische grüne Anleihen sowie als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen und an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen können es Unternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.