Erwägungsgrund 5 32023R2631
Abweichende Vorschriften über die Offenlegung von Informationen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht externer Prüfer ökologisch nachhaltiger Anleihen sowie über die Kriterien für die Einstufung von Projekten als ökologisch nachhaltig, schränken Anleger dabei ein, ökologisch nachhaltige Anleihen zu erkennen, ihnen zu vertrauen und sie zu vergleichen, und sie schränken Emittenten dabei ein, ökologisch nachhaltige Anleihen für die Umstellung ihrer Tätigkeiten auf ökologisch nachhaltigere Geschäftsmodelle nutzen zu können.