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Bei ihren Bestrebungen, die Übereinstimmung mit den Zielen des Übereinkommens von Paris sicherzustellen, dürften die Mitgliedstaaten angesichts bestehender Unterschiede und des Mangels an gemeinsamen Vorschriften unterschiedliche Maßnahmen und Ansätze beschließen, was wiederum das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts unmittelbar beeinträchtigen und behindern und für die Emittenten ökologisch nachhaltiger Anleihen von Nachteil sein wird. Die parallele Entwicklung von Marktpraktiken aufgrund von kommerziell bestimmten Prioritäten, die zu unterschiedlichen Resultaten führen, kann eine Fragmentierung des Marktes zur Folge haben und droht die Ineffizienzen in der Funktionsweise des Binnenmarkts noch zu verstärken. Unterschiedliche Standards und Marktpraktiken erschweren den Vergleich von Anleihen, ziehen für Emittenten ungleiche Marktbedingungen nach sich, verursachen zusätzliche Hemmnisse im Binnenmarkt, führen zu einem erhöhten Risiko von Grünfärberei (Greenwashing) und drohen, Anlageentscheidungen zu verzerren.
Ohne harmonisierte Vorschriften der Union über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gegenüber Endanlegern ist davon auszugehen, dass weiterhin…
Da es keine harmonisierten Vorschriften dafür gibt, wie externe Prüfer bei der Prüfung ökologisch nachhaltiger Anleihen zu verfahren haben, und ökologisch…
Erläutern die Finanzmarktteilnehmer den Anlegern nicht, inwiefern die Tätigkeiten, in die sie investieren, zu Umweltzielen beitragen, oder ziehen die…
Um die bestehenden Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen, und um zu verhindern, dass solche Hindernisse in Zukunft entstehen, sollte…
Die Mitgliedstaaten regeln und überwachen weder die Tätigkeiten von ESG-Rating-Anbietern noch die Bedingungen für die Abgabe von ESG-Ratings. Angesichts der…
Vor diesem Hintergrund besteht bei unkoordinierten Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Gefahr, dass der Wettbewerb verzerrt und der Binnenmarkt fragmentiert wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.