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Abweichende Vorschriften über die Offenlegung von Informationen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht externer Prüfer ökologisch nachhaltiger Anleihen sowie über die Kriterien für die Einstufung von Projekten als ökologisch nachhaltig, schränken Anleger dabei ein, ökologisch nachhaltige Anleihen zu erkennen, ihnen zu vertrauen und sie zu vergleichen, und sie schränken Emittenten dabei ein, ökologisch nachhaltige Anleihen für die Umstellung ihrer Tätigkeiten auf ökologisch nachhaltigere Geschäftsmodelle nutzen zu können.
die Begründung, das Ambitionsniveau, die Wesentlichkeit und die Berechnungsmethode für die vom Emittenten festgelegten zentralen Leistungsindikatoren;
wenn der Emittent der Offenlegungspflicht gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 unterliegt, die Art und Weise, in der die Anleiheerlöse zu…
Da es keine harmonisierten Vorschriften dafür gibt, wie externe Prüfer bei der Prüfung ökologisch nachhaltiger Anleihen zu verfahren haben, und ökologisch…
Die zuständigen Behörden sollten Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen…
Ökologisch nachhaltige Anleihen zählen zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in ökologisch nachhaltige Technologien, in…
In der Verordnung (EU) 2020/852 wird in Bezug auf ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zwischen ermöglichenden Tätigkeiten und Übergangstätigkeiten unterschieden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.