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Da es keine harmonisierten Vorschriften dafür gibt, wie externe Prüfer bei der Prüfung ökologisch nachhaltiger Anleihen zu verfahren haben, und ökologisch nachhaltige Tätigkeiten unterschiedlich definiert werden, wird es für Anleger immer schwerer, Anleihen anhand ihrer Umweltziele unionsweit zu vergleichen. Der Markt für ökologisch nachhaltige Anleihen ist naturgemäß ein internationaler Markt, auf dem Marktteilnehmer über Grenzen hinweg Anleihen handeln und für die externe Prüfung Dienstleistungen von Drittanbietern nutzen. Indem die Union tätig wird, könnte die Gefahr einer Fragmentierung des Binnenmarkts für ökologisch nachhaltige Anleihen und anleihebezogene externe Prüfung gemindert und die Anwendung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates auf dem Markt für derartige Anleihen erleichtert werden.
Bei ihren Bestrebungen, die Übereinstimmung mit den Zielen des Übereinkommens von Paris sicherzustellen, dürften die Mitgliedstaaten angesichts bestehender…
Um die bestehenden Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen, und um zu verhindern, dass solche Hindernisse in Zukunft entstehen, sollte…
Abweichende Vorschriften über die Offenlegung von Informationen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht externer Prüfer ökologisch nachhaltiger Anleihen…
Erläutern die Finanzmarktteilnehmer den Anlegern nicht, inwiefern die Tätigkeiten, in die sie investieren, zu Umweltzielen beitragen, oder ziehen die…
Die Kriterien, anhand deren bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch als nachhaltig einzustufen ist, sollten auf Unionsebene harmonisiert werden,…
Ohne harmonisierte Vorschriften der Union über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gegenüber Endanlegern ist davon auszugehen, dass weiterhin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.