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Die Überprüfung digitaler Visa an der Grenze sollte auf der bestehenden und künftigen Systemarchitektur der EU für das Grenzmanagement beruhen und sich aus den im VIS gespeicherten Informationen über den Visuminhaber bestehen. Diese Informationen sollten von den Behörden der Mitgliedstaaten anhand biometrischer Daten überprüft werden.
Ausschließlich zum Zwecke der Verifizierung der Identität der Visuminhaber sowie der Echtheit, der zeitlich und räumlich beschränkten Gültigkeit und des Status…
Um eine zuverlässige Verifizierung und Identifizierung von Visumantragstellern zu ermöglichen, ist es notwendig, biometrische Daten im VIS zu verarbeiten.
Das VIS sollte mit den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten verbunden sein, damit die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Daten über Visumanträge und…
Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates als technische Lösung für den Austausch von Visa-Daten zwischen den…
Aufgrund der Erfassung der biometrischen Identifikatoren im Visa-Informationssystem (VIS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und…
Die Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Personen bei Grenzübertrittskontrollen an der Grenzübergangsstelle und sämtliche Abfragen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.