Erwägungsgrund 3 32023R2675
Nach den Artikeln 1 und 2 der VN-Charta besteht eines der Ziele der Vereinten Nationen darin, unter anderem gemäß dem Grundsatz der souveränen Gleichheit freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln.
Nach den Artikeln 1 und 2 der VN-Charta besteht eines der Ziele der Vereinten Nationen darin, unter anderem gemäß dem Grundsatz der souveränen Gleichheit freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln.