Erwägungsgrund 3 32023R2685
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Das Prüfverfahren sollte für den Erlass der technischen Spezifikationen für das digitale Visum angewendet werden.