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In der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission ist ein System für die Verwaltung der Zollkontingente in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgesehen. Da mit den Zollkontingenten eine ausreichende Versorgung der Verarbeitungsindustrie in der Union mit Fischereierzeugnissen gewährleistet werden soll, sollte eine qualifizierende Mindestbehandlung vorgeschrieben werden.
In der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission wurden die Regeln für die Verwaltung der Kontingente festgelegt, wobei der gleiche, kontinuierliche…
Was die landwirtschaftlichen Zollkontingente angeht, stellen die Artikel 184 bis 188 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission verwaltet.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission verwaltet.
Die in Artikel 3 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Zollkontingente werden von der Kommission gemäß Titel II Kapitel 1 Abschnitt 1 der…
Im Interesse einer effizienten Verwaltung der Zollkontingente sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die für ihre tatsächlichen Einfuhrmengen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.