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Um eine angemessene Versorgung der Verarbeitungsindustrie in der Gemeinschaft mit bestimmten Fischereierzeugnissen sicherzustellen, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 des Rates vom 24. Februar 2004 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006 autonome Zollkontingente festgelegt.
Um zu gewährleisten, dass das Kontingent bei Erzeugnissen des KN-Codes 0705 21 00 ab dem 1. Mai 2004 genutzt werden konnte, wurde mit der Verordnung (EG) Nr.…
Es empfiehlt sich daher, die Zollkontingente für bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 genannte Erzeugnisse für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 499/96 des Rates vom 19. März 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1446/2002 der Kommission vom 8. August 2002 zur Aussetzung und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter…
Im Interesse der Übersichtlichkeit sollten die Bestimmungen zur Durchführung dieser Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse in einem einzigen…
In dem geänderten Protokoll 1 zum Abkommen werden drei neue jährliche Zollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.