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Der Gerichtshof hat in seinem Altmark-Urteil eine Reihe von Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine Ausgleichsleistung für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse keine staatliche Beihilfe darstellt. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Ausgleichsleistung, die auf die dem effizient wirtschaftenden Unternehmen durch die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entstehenden Nettokosten begrenzt ist, keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gilt die Ausgleichsleistung als staatliche Beihilfe, die nach den anwendbaren Beihilfevorschriften der Union als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Um zu vermeiden, dass diese Verordnung angewandt wird, um die im Altmark-Urteil festgelegten Voraussetzungen zu umgehen, oder dass nach dieser Verordnung De-minimis-Beihilfen gewährt werden, die aufgrund einer Kumulierung mit anderen Ausgleichsleistungen für dieselbe Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse den Handel beinträchtigen, sollten De-minimis-Beihilfen, die nach dieser Verordnung gewährt werden, mit keinen anderen Ausgleichsleistungen für dieselbe Dienstleistung kumuliert werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Sinne des Altmark-Urteils um staatliche Beihilfen handelt oder ob sie nach dem Beschluss 2012/21/EU oder nach der Mitteilung der Kommission — Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen mit dem Binnenmarkt vereinbar wären.
In seinem Urteil in der Rechtssache Altmark , stellte der Gerichtshof fest, dass ein Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen keine…
In seinem Urteil vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans GmbH, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in den Randnummern 87…
Neben diesem Beschluss sind drei weitere Instrumente für die Anwendung der Beihilfevorschriften auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI von…
De-minimis-Beihilfen nach dieser Verordnung dürfen nicht mit Ausgleichsleistungen für dieselbe Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse…
Wenn diese vier Kriterien nicht erfüllt und die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 107 Absatz 1 AEUV gegeben sind, stellen…
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, beeinträchtigen begrenzte Ausgleichsleistungen für Unternehmen, die mit der Erbringung von DAWI betraut sind, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.