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Nach erfolgter Anmeldung durch einen Mitgliedstaat sollte die Kommission prüfen, ob eine Maßnahme, bei der es sich nicht um einen Zuschuss, ein Darlehen, eine Garantie, eine Kapitalzuführung oder eine Risikofinanzierungsmaßnahme, die in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln bereitgestellt wird, oder begrenzte Steuerbefreiungen oder sonstige Beihilfeformen mit einer Obergrenze handelt, zu einem Bruttosubventionsäquivalent führt, das den De-minimis-Höchstbetrag nicht übersteigt und daher unter diese Verordnung fallen könnte.
Nach erfolgter Anmeldung durch einen Mitgliedstaat sollte die Kommission prüfen, ob eine Maßnahme, bei der es sich nicht um einen Zuschuss, ein Darlehen, eine…
Nach erfolgter Anmeldung durch einen Mitgliedstaat kann die Kommission prüfen, ob eine Beihilfemaßnahme, bei der es sich nicht um einen Zuschuss, ein Darlehen,…
Nach erfolgter Anmeldung durch einen Mitgliedstaat kann die Kommission prüfen, ob eine Beihilfemaßnahme, bei der es sich nicht um einen Zuschuss, ein Darlehen,…
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und wirksamen Überwachung sollte diese Verordnung nur für De-minimis-Beihilfen gelten, deren…
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und wirksamen Überwachung sollte diese Verordnung nur für De-minimis-Beihilfen gelten, deren…
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und wirksamen Überwachung sollte diese Verordnung nur für De-minimis-Beihilfen gelten, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.