Erwägungsgrund 4 32023R2832
Angesichts der Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 ist es angezeigt, die Vorschriften für De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse dahin gehend anzupassen, dass einigen Anpassungen in der allgemeinen De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 Rechnung getragen wird, um die Kohärenz zu gewährleisten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die spezifischen Merkmale von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse berücksichtigt werden.