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Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit — sei es eine natürliche oder eine juristische Person —, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass eine Einheit, die „Kontrollbeteiligungen an einer Gesellschaft hält“ und „diese Kontrolle tatsächlich durch unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft aus[übt]“, als an der wirtschaftlichen Tätigkeit des betreffenden Unternehmens beteiligt anzusehen ist. Eine solche Einheit ist daher selbst auch als Unternehmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV einzustufen . Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, dass alle Einheiten, die (de jure oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, als ein einziges Unternehmen anzusehen sind.
„Unternehmen“ im Sinne der Artikel 101 und 102 AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer…
„Unternehmen“ eine Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung, einschließlich aller…
Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit — sei es eine natürliche…
Der Begriff des Unternehmens bezeichnet im Bereich der Wettbewerbsvorschriften des AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von…
Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer…
Der Begriff „ein einziges Unternehmen“ umfasst für die Zwecke dieser Verordnung alle Unternehmenseinheiten, die zueinander in mindestens einer der folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.