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Zu berücksichtigen sind auch von einem Mitgliedstaat gewährte staatliche Beihilfen, selbst wenn diese ganz oder teilweise aus unter der Kontrolle dieses Mitgliedstaats stehenden Unionsmitteln finanziert werden. Es sollte ausgeschlossen werden, dass über den zulässigen Höchstbetrag hinausgehende Beihilfebeträge in kleinere Tranchen aufgeteilt werden können, damit sie in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.
Diese Verordnung schließt die Möglichkeit nicht aus, dass eine Maßnahme aus anderen als den in dieser Verordnung dargelegten Gründen nicht als Beihilfe im Sinne…
Diese Verordnung schließt die Möglichkeit nicht aus, dass eine Maßnahme aus anderen als den in dieser Verordnung dargelegten Gründen nicht als Beihilfe im Sinne…
Unionsmittel, die von den Organen, Einrichtungen, gemeinsamen Unternehmen oder sonstigen Stellen der Union zentral verwaltet werden und nicht direkt oder…
Unionsmittel, die von den Organen, Einrichtungen, gemeinsamen Unternehmen oder sonstigen Stellen der Union zentral verwaltet werden und nicht direkt oder…
Diese Verordnung schließt die Möglichkeit nicht aus, dass eine Maßnahme aus anderen als den in dieser Verordnung dargelegten Gründen nicht als Beihilfe im Sinne…
Diese Verordnung schließt die Möglichkeit nicht aus, dass eine Maßnahme aus anderen als den in dieser Verordnung dargelegten Gründen nicht als Beihilfe im Sinne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.