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Diese Verordnung sollte nur für Beihilfen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gelten. Das begünstigte Unternehmen sollte daher in schriftlicher oder elektronischer Form mit der Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, für die die Beihilfe gewährt wird, betraut worden sein. Der Betrauungsakt sollte dem mit der Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen Aufschluss über die Dienstleistung geben, für die die Beihilfe gewährt wird; er muss jedoch nicht unbedingt alle in Artikel 4 des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission genannten detaillierten Angaben enthalten.
Diese Verordnung sollte nicht die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/2831 auf Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse…
Diese Verordnung sollte die zuständigen Behörden nicht daran hindern, einen Ausgleich für Tätigkeiten zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu…
Für die Zwecke dieser Richtlinie und unbeschadet des Artikels 16 des Vertrags können Dienstleistungen nur dann als Dienstleistungen von allgemeinem…
der Begünstigte eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmen ist, das gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit Dienstleistungen von allgemeinem…
Beihilfen an Unternehmen für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gelten als Maßnahmen, die nicht alle Kriterien des…
Nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission gelten Beihilfen bis zu einer bestimmten Obergrenze, die Unternehmen für die Erbringung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.