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Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung verarbeitet, gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) 2018/1725, und es sollte sichergestellt werden, dass die Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten jederzeit und auf allen Ebenen eingehalten werden. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie nach dieser Verordnung erheben, als Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten. Die Kommission sollte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie nach dieser Verordnung erhebt, als Verantwortliche im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 gelten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen dieser Verordnung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung…
Die Behörden der Mitgliedstaaten gelten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie nach dieser Verordnung erheben, als…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung und unter der Aufsicht der zuständigen…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung sollte den geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten…
Für die Zwecke der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Behörden, gegenüber denen die betroffene Person…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.