Erwägungsgrund 33 32018R1724
Um den Nutzern beim Auffinden des jeweils angemessenen Dienstes behilflich zu sein, sollte die vorliegende Verordnung eine Suchmaschine für Hilfsdienste vorsehen, die die Nutzer automatisch zum richtigen Dienst führt.
Um den Nutzern beim Auffinden des jeweils angemessenen Dienstes behilflich zu sein, sollte die vorliegende Verordnung eine Suchmaschine für Hilfsdienste vorsehen, die die Nutzer automatisch zum richtigen Dienst führt.