Erwägungsgrund 18 32023R2841
Im Mai 2011 beschlossen die Generalsekretäre der Organe und Einrichtungen der Union die Einrichtung eines Vorbereitungsteams des CERT-EU unter der Aufsicht eines interinstitutionellen Lenkungsausschusses. Im Juli 2012 bestätigten die Generalsekretäre die praktischen Vorkehrungen und vereinbarten, das CERT-EU als ständige Einrichtung beizubehalten; als Beispiel für eine sichtbare interinstitutionelle Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Cybersicherheit sollte es weiterhin zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit der IT-Systeme der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beitragen. Im September 2012 wurde das CERT-EU als Taskforce der Kommission mit einem interinstitutionellen Mandat eingerichtet. Im Dezember 2017 schlossen die Organe und Einrichtungen der Union eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Organisation und den Betrieb des CERT-EU. Diese Verordnung sollte ein umfassendes Regelwerk für die Organisation, die Funktionsweise und den Betrieb des CERT-EU vorsehen. Die Bestimmungen dieser Verordnung haben Vorrang vor den Bestimmungen der im Dezember 2017 geschlossenen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Organisation und den Betrieb des CERT-EU.