Art. 18 Abs. 3 32023R2841Zusammenarbeit des CERT-EU mit anderen entsprechenden Stellen
Das CERT-EU kann mit Zustimmung der von einem Sicherheitsvorfall betroffenen Einrichtung der Union und unter der Voraussetzung, dass eine…
Art. 13 Abs. 10 32023R2841Auftrag und Aufgaben des CERT-EU
Das CERT-EU stellt mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit über geeignete Kooperationsmechanismen und Meldewege sachdienliche und…
Art. 17 Abs. 3 Buchst. b 32023R2841Zusammenarbeit des CERT-EU mit den entsprechenden Stellen der Mitgliedstaaten
die betroffene Einrichtung der Union erteilt ihre Zustimmung gemäß Buchstabe a nicht, aber die Offenlegung der Identität der betroffenen Einrichtung der Union…
Art. 72 Abs. 6 32018R1139VERORDNUNG (EU) 2018/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission, die Agentur und die zuständigen nationalen Behörden sowie die natürlichen und juristischen Personen und deren Vereinigungen im Sinne des…
Art. 13 Abs. 4 32016L0097RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Alle Personen, die im Rahmen dieser Richtlinie zur Entgegennahme oder Erteilung von Informationen verpflichtet sind, unterliegen dem Berufsgeheimnis in…