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Mit dieser Verordnung wird im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen der Union, das CERT-EU und gegebenenfalls den IICB zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Verordnung geschaffen. Das CERT-EU kann gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 je nach der Aufgabe, die es wahrnimmt, als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher fungieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung durch das CERT-EU, den gemäß Artikel 10 eingerichteten Interinstitutionellen…
Das CERT-EU unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten die betroffenen Einrichtungen der Union bei der Bearbeitung von…
In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, dass Einrichtungen der Union und das CERT-EU besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 10…
Für jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung gilt die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates . Die…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des dezentralen IT-Systems gelten die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie die Richtlinie…
Umfassen die gemäß dieser Verordnung durchzuführenden Tätigkeiten die Verarbeitung personenbezogener Daten, so sollte diese Verarbeitung den einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.