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Der IICB sollte die Durchführung dieser Verordnung mit Unterstützung des CERT-EU überprüfen und bewerten und der Kommission über seine Feststellungen Bericht erstatten. Aufbauend auf diesem Bericht sollte die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen regelmäßig Bericht erstatten. In diesem Bericht, an dem auch der IICB mitwirkt, sollte bewertet werden, ob Netz- und Informationssysteme, in denen EU-VS bearbeitet werden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden sollten, insbesondere wenn es keine für alle Einrichtungen der Union geltenden gemeinsamen Vorschriften für die Informationssicherheit gibt.
Der IICB bzw. das CERT-EU geben dem Europäischen Parlament und dem Rat auf Anfrage Leitlinien, Empfehlungen und Aufforderungen zum Tätigwerden weiter.
Der IICB sollte die Einhaltung dieser Verordnung sowie die Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen und von Aufrufen zum Tätigwerden überwachen. Der IICB…
Neben den zusätzlichen Aufgaben und der erweiterten Rolle, die für das CERT-EU vorgesehen werden, wird mit dieser Verordnung der Interinstitutionelle…
Ziel des IICB ist es, die Einrichtungen der Union dabei zu unterstützen, ihre jeweilige Cybersicherheitslage durch die Durchführung dieser Verordnung zu…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der EBA und der EZB einen Bericht über die…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Anwendung dieser Verordnung erstatten. Bei der Berichterstattung an das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.