Erwägungsgrund 10 32023R2841
Die von Einrichtungen der Union eingeführten Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken sollten Strategien umfassen, die darauf abzielen, den Quellcode nach Möglichkeit transparent zu machen, wobei Garantien für die Rechte von Dritten oder von Einrichtungen der Union zu berücksichtigen sind. Diese Strategien sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Cybersicherheitsrisiko stehen und zielen darauf ab, die Analyse von Cyberbedrohungen zu erleichtern, ohne jedoch über die geltenden vertraglichen Bedingungen hinaus Offenlegungspflichten oder Rechte auf Zugang zu Code von Dritten zu schaffen.