Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates wurde eine Fischereikontrollregelung der Union eingeführt, in der unter anderem Folgendes geregelt ist: Fischereiüberwachungszentren, Ortung von Fischereifahrzeugen, Pflichten bei den Fangmeldungen, Anmeldungen, Genehmigungen zur Umladung in Drittländern, Bekanntgabe der Schließung von Fischereien, Kontrolle der Fangkapazitäten, nationale Kontrollprogramme, Kontrolle der Freizeitfischerei, Kontrolle in der Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, Wiegen von Fischereierzeugnissen, Transportdokumente, Anlandeerklärungen, Verkaufsbelege und Übernahmeerklärungen, Inspektionen und Prüfungen, Ahndung von Verstößen und Zugang zu Daten.
Folgender Artikel wird eingefügt: Fischereiüberwachungszentren (1) Die Mitgliedstaaten errichten und betreiben Fischereiüberwachungszentren, von denen aus…
Die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 wurde jedoch zum Zweck der Kontrolle und Durchsetzung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften der Gemeinsamen…
Um jedoch zu vermeiden, dass es zu Überschneidungen kommt, wenn die Daten zur Fischerei gemäß den Bestimmungen anderer Rechtsakte der Union erhoben und…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.