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In den Begriffsbestimmungen für „Fanglizenz“, „Gebiet mit Fangbeschränkungen“ und „Freizeitfischerei“ sollte zur Angleichung dieser Begriffsbestimmungen an die in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 verwendete Terminologie der Begriff „lebende aquatische Ressourcen“ durch den Begriff „biologische Meeresschätze“ ersetzt werden.
Im Interesse größerer Klarheit sollte die Begriffsbestimmung für „Gebiet mit Fangbeschränkungen“ geändert werden. Diese Begriffsbestimmung sollte spezifische,…
Die Begriffsbestimmung für „Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik“ sollte geändert werden, um deutlich herauszustellen, dass ihr Anwendungsbereich das…
Obwohl sich die meisten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 auf Fangschiffe beziehen, erfordert eine wirksame Fischereikontrollregelung der Union,…
"biologische Meeresschätze" sind die verfügbaren und zugänglich im Meer lebenden Arten, einschließlich anadromer und katadromer Arten, während ihres Lebens im…
Nummer 28 erhält folgende Fassung: „28. ‚Freizeitfischerei‘: nichtgewerbliche Fischereitätigkeit, bei der biologische Meeresschätze im Rahmen der…
‚Freizeitfischerei‘ ist nichtgewerbliche Fischerei, bei der biologische Meeresschätze im Rahmen der Freizeitgestaltung, des Fremdenverkehrs oder des Sports…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.