Erwägungsgrund 4 32009R1224
Derzeit sind die Kontrollbestimmungen in einer Vielzahl sich überschneidender und komplexer Rechtstexte enthalten. Einige Kontrollbereiche werden von den Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt, was zur Folge hat, dass Verstöße gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik unzureichend und uneinheitlich geahndet werden und so die Idee gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Fischer in der Gemeinschaft untergraben wird. Deshalb sollten die bestehende Regelung und alle daraus erwachsenden Verpflichtungen insbesondere durch den Abbau von doppelten Vorschriften und des Verwaltungsaufwands konsolidiert, gestrafft und vereinfacht werden.