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Bestimmte Daten über frühere Fischereitätigkeiten sind für die Evaluierung der Maßnahmen, für Folgenabschätzungen sowie für wissenschaftliche Forschung und Gutachten erforderlich, mit denen die Steuerung der Fischereitätigkeiten und die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik untermauert wird. Für Trends und Muster bei der Fortentwicklung biologischer Meeresschätze bedarf es in der Regel einer längerfristigen Perspektive und einer jahrzehntelangen Datenanalyse. Die Mitgliedstaaten sollten daher bestimmte personenbezogene Daten für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren speichern können, damit die Auswirkungen der Fischereitätigkeiten auf die biologischen Meeresschätze und die Umwelt über einen längeren Zeitraum analysiert werden können.
Um die in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Aufgaben wahrnehmen zu können, sollten die Kommission, die von ihr benannte Stelle und die…
Um Nachweise für die Fischereitätigkeiten von Unionsschiffen erbringen zu können, wenn dies beispielsweise erforderlich ist, um nachzuweisen, dass die Union und…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in Informationen enthalten sind, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erhoben wurden, ist erforderlich, um…
Die Mitgliedstaaten erheben und verwalten die für das Fischereimanagement erforderlichen biologischen, ökologischen, technischen und sozioökonomischen Daten im…
Eine Bestandsbewirtschaftung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten erfordert vereinheitlichte, zuverlässige und akkurate…
Die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten für die Bewirtschaftung von Fischereiressourcen erfordert zur Deckung des Bedarfs von Fischereiverantwortlichen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.