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Die Bestimmungen über Fanglizenzen und Fangerlaubnisse sollten aktualisiert und präzisiert werden. Um eine umfassende Kontrolle sicherzustellen, sollten Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt, nur dann Fischereitätigkeiten ausüben dürfen, wenn ihr Flaggenmitgliedstaat ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat. Daher sollte eine neue Bestimmung über Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt, eingeführt werden.
Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt, dürfen nur dann Fischereitätigkeiten ausüben, wenn ihr Flaggenmitgliedstaat ihnen…
Damit ein Fangschiff der Union bestimmte Fischereitätigkeiten ausüben darf, müssen diese in seiner gültigen Fangerlaubnis konkret angegeben sein, wenn für die…
Unbeschadet der Verpflichtung, eine Genehmigung von der zuständigen Organisation oder dem betreffenden Drittland zu erhalten, dürfen Fischereifahrzeuge der…
die Vorschriften der RFO oder die zu deren Umsetzung erlassenen des Unionsrechts eingehalten werden; und
Folgender Artikel wird eingefügt: Fangerlaubnis für andere Fischereifahrzeuge der Union als Fangschiffe (1) Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich…
Um sicherzustellen, dass Fischereitätigkeiten nur gemäß den Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik durchgeführt werden, sollte für diese Tätigkeiten eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.