Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Flaggenmitgliedstaat darf nur dann eine Fanggenehmigung erteilen, wenn
die Zulässigkeitskriterien gemäß Artikel 5 erfüllt sind;
die Vorschriften der RFO oder die zu deren Umsetzung erlassenen des Unionsrechts eingehalten werden; und
bei Ausübung der Fischereitätigkeiten in Drittlandgewässern die in Artikel 10 oder 17 festgelegten Kriterien erfüllt sind.
die Zulässigkeitskriterien gemäß Artikel 5 erfüllt sind;
die in Artikel 5 festgelegten Zulässigkeitskriterien erfüllt sind;
Unbeschadet der Verpflichtung, eine Genehmigung von der zuständigen Organisation oder dem betreffenden Drittland zu erhalten, dürfen Fischereifahrzeuge der…
Ein Flaggenmitgliedstaat darf nur dann eine Fanggenehmigung erteilen, wenn er überprüft hat, dass ein in Absatz 1 genanntes Schiff in dem Zeitraum, in dem es…
Für die Zwecke des Artikels 10 Buchstabe d übermittelt ein Flaggenmitgliedstaat, der sich davon überzeugt hat, dass die Bedingungen nach Artikel 10 Buchstaben a…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.