Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Einführung und Verwendung elektronischer Fischereilogbücher für alle Schiffe zu erleichtern, sollte die Kommission auf Antrag eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ein an die besonderen Umstände kleinerer Schiffe angepasstes System für die Aufzeichnung und Meldung der Fänge von Fangschiffen mit einer Länge über alles von weniger als 12 m entwickeln.
Für die Zwecke der Artikel 14 und 15 können die Mitgliedstaaten für Fangschiffe mit einer Länge über alles von weniger als 12 m ein auf nationaler Ebene oder…
Folgende Artikel werden eingefügt: Elektronisches Fischereilogbuch und andere Systeme für Schiffe mit einer Länge über alles von weniger als 12 m Für die Zwecke…
Um die Wirksamkeit der Kontrolle zu erhöhen, ist es wichtig, dass die Angaben im Fischereilogbuch detaillierter sind und daher bei Fangschiffen mit einer Länge…
Kapitäne von Fangschiffen der Union mit einer Länge über alles von weniger als 12 m sollten die Möglichkeit haben, das elektronische Fischereilogbuch auf…
Kleine Fischereien spielen in der Union in biologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine wichtige Rolle. Angesichts der Auswirkungen, die kleine…
Durch die Anmeldung von Anlandungen kann die Einhaltung der Vorschriften für die Fangaufzeichnungen und die Fischereitätigkeiten besser kontrolliert werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.