Erwägungsgrund 7 32023R2842
Die Begriffsbestimmung für „Daten des Schiffsüberwachungssystems“ sollte durch den Begriff „Schiffspositionsdaten“ ersetzt werden, der präziser ist. Die Begriffsbestimmung für „Schiffspositionsdaten“ sollte nicht mehr auf die Übertragung durch Satellitenortungsanlagen Bezug nehmen, da inzwischen verschiedene Technologien zur Ortung von Schiffen und zur Übertragung von Schiffspositionsdaten zur Verfügung stehen.