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In Artikel 5 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist vorgesehen, dass niemand gezwungen werden darf, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. Darüber hinaus sind alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Zwangs- oder Pflichtarbeit, in dem festgelegt ist, dass die unberechtigte Auferlegung von Zwangs- oder Pflichtarbeit unter Strafe gestellt und mit gesetzlich vorgeschriebenen Strafmaßnahmen belegt werden muss, die wirksam sind und streng vollzogen werden. Darüber hinaus steht die Ausübung von Fischereitätigkeiten unter Einsatz von Zwangsarbeit im Widerspruch zu den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere damit, dass die Fischereitätigkeiten in einer Weise durchgeführt werden müssen, die mit den Zielen der Verwirklichung von Sozial- und Beschäftigungsvorteilen vereinbar ist und zu einem angemessenen Lebensstandard derjenigen, die vom Fischfang abhängen, beiträgt. Zwangsarbeit untergräbt auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, die in der Union vermarktet werden. Daher sollte die Ausübung von Fischereitätigkeiten unter Einsatz von Zwangsarbeit als schwerer Verstoß eingestuft werden, unbeschadet etwaiger strafrechtlicher Sanktionen für Zwangsarbeit im Einklang mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemäß dem IAO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit.
Es steht den Mitgliedstaaten frei, Tätigkeiten von Fangschiffen der Union , die in einem unter eine Fischereiaufwandsregelung fallenden geografischen Gebiet…
Es sollte festgelegt werden, welche Tätigkeiten von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und Fischereifahrzeugen der Union im Zusammenhang mit der Beteiligung…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Union sicherstellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten…
Unter Berücksichtigung der Lage bei den Fischbeständen und der Notwendigkeit, wirksame Kontrolltätigkeiten und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Betreiber im…
Diese Verordnung sollte für Fangtätigkeiten in Unionsgewässern durch Fischereifahrzeuge der Union und Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Drittlands sowie…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sein und auf eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.